
Ob Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder manuelle Lymphdrainage: Aufgrund einer Erkrankung benötigen Patienten oftmals auch Heilmittel. Sie sollen die Behandlung unterstützen und zur Heilung beitragen, das Verschlimmern einer Erkrankung verhindern oder Beschwerden lindern. Dabei ist in der Heilmittel- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genau vorgegeben, welche Leistungen konkret zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet und von zugelassenen Heilmitteltherapeuten durchgeführt werden dürfen. Die Heilmittel- Richtlinie des G-BA ist die wichtigste Grundlage für die Heilmittelversorgung. Sie ist bindend für die gesetzlich Krankenversicherten, die gesetzlichen Krankenkassen, die verordnenden Praxen und die Heilmitteltherapeuten. Die Versorgung mit Heilmitteln soll ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Das Jahr 2021 bringt Veränderungen bezüglich der Verordnung von Heilmitteln. Um grundsätzliche und unnötige Diskussionen von vornherein zu vermeiden, möchten wir Sie auf folgende Sachverhalte hinweisen:
- Von Vorteil ist die Tatsache, dass der bürokratische Aufwand für Ärzte und Therapeuten vermutlich weniger werden wird.
- Nachteilig ist leider die Tatsache, dass wir und auch Ihr Hausarzt oder andere Ärzte unverändert dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen. Uns steht pro Patient/-in nur ein begrenztes Verordnungsvolumen in Euro zur Verfügung (durchschnittlich ca. 50,00 € – d.h. für jedes Ihrer Rezepte können durchschnittlich 2 andere Patienten kein Rezept erhalten). Im Zweifel müssen wir mit unserem eigenen Vermögen für Ihre Verordnung haften. Aus diesem Grund können wir leider nicht alle Ihre Verordnungswünsche oder etwaige Empfehlungen Ihrer Therapeuten erfüllen!Wirtschaftlichkeitsgebot„Stets müssen Ärzte vor der Heilmittelverordnung prüfen, ob das angestrebte Behandlungsziel auch durch eigenverantwortliche Maßnahmen des Patienten (z. B. nach dem Erlernen eines Eigenübungsprogramms, durch allgemeine sportliche Betätigung oder Änderung der Lebensführung), durch eine Hilfsmittelversorgung (z.B. Bandagen) oder durch Verordnung eines Arzneimittels unter Abwägung der jeweiligen Therapierisiken qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden kann. Dann haben diese Maßnahmen Vorrang gegenüber einer Heilmittelverordnung.“
- Wir stellen daher grundsätzlich keine Folgeverordnungen ohne Vorliegen eines belastbaren Therapieberichtes Ihrer/Ihres Therapeutin/-en aus.
- Verordnungen ohne klinische Untersuchung mindestens alle 3 Monate sind nicht möglich.
- Ein Rezeptversand per Post ist nur in absoluten Ausnahmefällen und nur bei Vorliegen eines frankierten und beschrifteten Briefumschlages möglich.
- Eine Rezeptabholung durch Angehörige, Freunde oder andere Bekannte ist ebenfalls nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie, dass der/die Abholer/-in aus Datenschutzgründen eine Vollmacht sowie ein Identifkationsdokument (Ausweis/Führerschein) vorlegen muss.
- Hausbesuche können nur für bettlägerige Patienten/-innen verordnet werden. Im Grundsatz gilt, wer die Praxis aufsuchen kann, kann auch eine Physiotherapiepraxis aufsuchen.
- Eine Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden, ansonsten verfällt sie ersatzlos. Datumsänderungen sind in Zukunft nicht mehr möglich! Gegebenenfalls muss in diesen Fällen, die Behandlung auch in einer anderen Praxis als der Wunschpraxis erfolgen.
- Ein sogenannter Verordnungsfall (in der Regel – bei strenger medizinischer Indikationsstellung – maximal 18 Einheiten) reicht jetzt über 6 Monate. Dies bedeutet, dass eine erneute Behandlungsserie frühestens 6 Monate nach dem Ausstellungsdatum der letzten Verordnung erfolgen kann.
- Im Falle bestimmter Erkrankungen bzw. nach ausgewählten Operationen kann in der Regel für einen Zeitraum von 6 Monaten bei entsprechender medizinischer Indikation ein erhöhter Versorgungsbedarf bestätigt werden, der dann keiner Budgetgrenze unterliegt. Sollte bei Ihnen ein entsprechender Sachverhalt vorliegen, werden wir dies bei den Verordnungen berücksichtigen.
- Für etwaige Rückfragen steht unser Praxisteam gerne zur Verfügung.