Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Danach müssen sie wirtschaftlich, ausreichend, zweckmäßig und notwendig (WANZ-Prinzip) sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und der damit verbundenen Vergütungsregelungen werden wir unser Versorgungsangebot für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten spätestens ab Januar 2027 an die dann geltenden Rahmenbedingungen anpassen.
Dies betrifft sowohl den Umfang unseres Leistungsangebots als auch die verfügbaren Termin- und Sprechstundenkapazitäten. Unser Terminangebot wird künftig an die wirtschaftlich tragfähigen Möglichkeiten einer qualitativ hochwertigen Versorgung angepasst.
Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder nicht kostendeckend vergütet werden, können – sofern medizinisch sinnvoll und von Ihnen gewünscht – weiterhin als Selbstzahlerleistung erbracht werden. Über Nutzen, Alternativen und die entstehenden Kosten informieren wir Sie selbstverständlich vor der Behandlung.
Unser Ziel bleibt unverändert: eine hochwertige, leitliniengerechte und patientenorientierte orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung mit größtmöglicher Transparenz.